Information für Mitarbeitende zur Verarbeitung personenbezogener Daten
gemäß Art. 13 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG
1. Wer ist für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich?
Datenschutzbeauftragte/r
2. Welche Daten werden verarbeitet und zu welchem Zweck?
Im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet der Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen über das Software-Portal energydesk (Anbieter: Dynkhues GmbH, Schöneck). Folgende Verarbeitungen finden statt:
| Zweck | Datenkategorien | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Personalverwaltung | Stamm- und Kontaktdaten, Personalnummer, EmploymentType, Cluster-/Stations-Zuordnung | § 26 Abs. 1 BDSG (Durchführung Arbeitsverhältnis), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Arbeitszeiterfassung (Beginn, Ende, Pausen) | Stempel-Zeitstempel, Schicht, Korrektur-Begründungen, ggf. GPS-Snapshot bei Clock-In/-Out | § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, § 16 Abs. 2 ArbZG, BAG 13.09.2022 |
| Schichtplanung, Abwesenheiten, Korrekturen | Planungs- und Genehmigungsdaten | § 26 Abs. 1 BDSG |
| Belehrungen, Schulungen, Hygiene-Belehrungen (§ 43 IfSG) | Belehrungs-Bestätigungen mit Signatur, Datum, Gültigkeit | § 26 Abs. 1 BDSG; bei IfSG: Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO + IfSG |
| Lohnabrechnung und -bereitstellung | Stundenlohn, Sollstunden, Lohnabrechnungs-PDF | § 26 Abs. 1 BDSG, § 41 EStG, § 147 AO |
| Arbeitsunfähigkeit | elektronische AU-Bescheinigung (Abruf bei der Krankenkasse); in Sonderfällen AU-PDF | § 26 Abs. 3 BDSG, § 109 SGB IV (eAU); für Art-9-Daten ergänzend gesetzliche Pflichten |
| Stationsaufgaben, Checklisten, Tagesabschlüsse | Ausführungsnachweis mit Name, Zeit, ggf. Foto, ggf. Signatur | § 26 Abs. 1 BDSG; ggf. § 147 AO |
3. Empfänger Ihrer Daten
- der Verantwortliche (Ihr Arbeitgeber) und durch ihn berechtigte Mitarbeitende (z. B. Stationsleitung, Lohnbuchhaltung);
- der Auftragsverarbeiter Dynkhues GmbH (energydesk-Portal) auf Basis eines AVV nach Art. 28 DSGVO;
- Sub-Auftragsverarbeiter laut Anlage 2 zum AVV (insbesondere Hetzner Online GmbH als Hoster);
- externe Stellen, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder von Ihnen veranlasst: Steuerberater, Lohnbüro, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Sozialversicherungsträger — konkret eintragen.
4. Speicherdauer
Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und der Erforderlichkeit. Insbesondere:
- Rohdaten der Zeiterfassung: 2 Jahre (§ 16 Abs. 2 ArbZG);
- Lohn- und steuerlich relevante Aggregate: 6 bzw. 10 Jahre (§ 41 EStG, § 147 AO);
- Belehrungs-Nachweise: bis zu 3 Jahre nach Austritt;
- GPS-Snapshots (sofern aktiviert): 90 Tage, danach Anonymisierung;
- Personalakten-Inhalte allgemein: bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder Beweiszwecke dies erfordern.
5. Ihre Rechte
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO) — Sie können erfahren, welche Daten zu Ihnen gespeichert sind.
- Berichtigung (Art. 16) — Sie können unrichtige Daten korrigieren lassen.
- Löschung (Art. 17) — soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18).
- Datenübertragbarkeit (Art. 20) — strukturiertes, gängiges, maschinenlesbares Format.
- Widerspruch (Art. 21) gegen Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen.
- Widerruf einmal erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft (z. B. Geofence-Einwilligung).
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77). Zuständige Aufsichtsbehörde: Landesdatenschutzbehörde am Sitz des Verantwortlichen, z. B. „Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 31 63, 65021 Wiesbaden".
Für die Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an den Verantwortlichen oder die/den unter Ziff. 1 genannte/n Datenschutzbeauftragte/n.
6. Erforderlichkeit der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten (insbesondere ArbZG, MiLoG, SGB IV, AO) erforderlich. Ohne die Bereitstellung der erforderlichen Daten ist ein Arbeitsverhältnis nicht oder nur eingeschränkt möglich.
7. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt. Insbesondere werden Schichtfreigaben und Korrektur-Genehmigungen durch Personen (Stationsleitung, Operator) getroffen.
8. Betriebsrat
9. Hinweis auf weiterführende Dokumente
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Verarbeitungsverzeichnis Anlage 1
- Sub-Auftragsverarbeiter Anlage 2
- Technisch-organisatorische Maßnahmen
Bestätigung des Erhalts
Ich bestätige, diese Information vor Beginn der Verarbeitung meiner Daten erhalten und gelesen zu haben.
Name: ______________________________
Ort, Datum: __________________________ Unterschrift: __________________________